Artenschutz
Stellen Defektsymptome am Baum aus Sicht der Verkehrssicherungspflicht einen Hinweis auf Gefahren da, so sind dieselben Symptome aus Sicht des Artenschutzes ein Hinweis auf potenziell wertvolle Habitatstrukturen für eine große Anzahl an holzbewohnenden Tierarten.
So kann der bereits stark zersetzte Stamm ein Sicherheitsrisiko darstellen, ist aber zugleich ein vielfach besiedelter Lebensraum. Nicht die gesunden und defektfreien Bäume, sondern die geschädigten bis hin zu den verfallenden Bäumen weisen die größte Strukturvielfalt auf.
Warum diese Arbeit?
Wir wollen Konflikte, die im Spannungsfeld zwischen Artenschutz und fachgerechter Baumpflege entstehen können, beilegen.
Im Vordergrund stehen dabei Parks, Streuobstwiesen, Wälder oder Gehölze im urbanen Bereich, bei welchen die Verkehrssicherheit gegeben sein muss, aber gleichzeitig die Lebensräume für verschiedene Tierarten erhalten bleiben sollen. Vor allem Vögel, Säugetiere und einige Insekten genießen dabei besonderen Schutz.
Die ENE-GmbH arbeitet im Raum Dresden und Sachsen. Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner für das Thema Artenschutz.
Grundlage
Grundlage bilden die §§ 39 und 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Die Kernfragen sind:
- Wie sind Bäume mit artenschutzrelevanten Besatz zu erkennen?
- Wo und wann kann man die Besiedelung mit Vögeln an Bäumen erkennen?
- Wo und wann sind Fledermäuse bzw. Säugetiere an Bäumen zu erwarten?
- Wo und wann sind Käferarten bzw. Insekten in Bäumen zu erwarten und welche sind schützenswert?
Ziel unserer Arbeit
Es wird eine Maßnahmen-Empfehlung erstellt, wie mit verschiedenen Habitatstrukturen am Baum zu verfahren ist, so dass sowohl die Ansprüche der Verkehrssicherheit als auch des Artenschutzes erfüllt werden.